Nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a ab 2026 – Alle Infos zur neuen Regelung

Was ändert sich bei der Säule 3a ab 2026?

Ab dem Steuerjahr 2026 können Erwerbstätige in der Schweiz erstmals verpasste Einzahlungen in die Säule 3a rückwirkend nachholen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf eine langjährige Forderung nach mehr Flexibilität in der privaten Vorsorge.

Diese Neuerung schafft für Steuerpflichtige eine attraktive Möglichkeit, Beitragslücken zu schliessen und gleichzeitig Steuern zu sparen.

Wie funktioniert die Nachzahlung in die Säule 3a ab 2026?

  • Rückwirkend einzahlen: Nachzahlungen sind ab 2026 für das Steuerjahr 2025 möglich. Frühere Jahre sind ausgeschlossen.
  • Bis zu 10 Jahre nachholbar: Verpasste Beiträge können maximal zehn Jahre lang nachträglich einbezahlt werden.
  • Nur eine Nachzahlung pro Jahr: Auch wenn mehrere Lücken bestehen, darf jährlich nur eine Einzahlung rückwirkend geleistet werden.
  • Maximalbetrag begrenzt: Der Nachzahlungsbetrag entspricht jeweils dem ordentlichen Jahres-Maximalbeitrag für Erwerbstätige mit Pensionskasse (z. B. CHF 7’258 für 2026).

Welche Voraussetzungen gelten?

Um Säule 3a Nachzahlungen ab 2026 leisten zu dürfen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • AHV-pflichtiges Einkommen sowohl im Jahr der Nachzahlung als auch im Jahr, das nachgeholt wird.
  • Der ordentliche Maximalbetrag für das laufende Jahr muss zuerst vollständig einbezahlt werden.
  • Wer bereits Säule-3a Guthaben vorzeitig bezogen hat (z. B. für Wohneigentum), ist von der Nachzahlung ausgeschlossen.

Welche Vorteile bringt die neue Regelung?

  • Steuern sparen: Sowohl reguläre als auch nachträgliche Beiträge sind voll vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig.
  • Vorsorgelücken schließen: Ideal für Personen mit unregelmässigen Einkommen oder für Jahre, in denen kein voller Beitrag geleistet werden konnte.
  • Flexibilität erhöhen: Steueroptimierung wird planbarer, da Nachzahlungen strategisch auf mehrere Jahre verteilt werden können.

Beispiel für eine Nachzahlung

  • Im Jahr 2025 wurde keine Einzahlung in die Säule 3a geleistet.
  • Ab 2026 kann der Beitrag von CHF 7’258 für 2025 nachgezahlt werden – zusätzlich zum ordentlichen Jahresbeitrag 2026.
  • Ergebnis: Doppelter Steuerabzug im Jahr 2026 (für 2025 + 2026).

Fazit: Vorsorgechance ab 2026 nutzen

Die Möglichkeit der nachträglichen Einzahlung in die Säule 3a ist ein Meilenstein für die private Altersvorsorge in der Schweiz. Besonders für Personen mit Einkommensschwankungen, Selbständige oder für jene, die ihre Steuerbelastung optimieren möchten, bietet die Reform grosse Vorteile.

Was bedeutet dies für Ihr Unternehmen?

Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um zu entscheiden, wann und wie Nachzahlungen in die Säule 3a für Sie steuerlich am sinnvollsten sind.

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