Steuern optimieren

Aus- und Weiterbildung

Eine Aus- oder Weiterbildung, welche auf die aktuelle oder eine mögliche spätere Erwerbstätigkeit ausgerichtet ist, kann bis max. CHF 12'000.– pro Person vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Neben den Kurskosten sind auch dazugehörige Auslagen, wie beispielsweise Prüfungsgebühren, Fahrtkosten und Auslagen für Fachliteratur abzugsfähig. Dabei muss das 20. Lebensjahr vollendet sein und ein Abschluss auf Sekundarstufe II (Lehr-/Mittelschulabschluss) vorliegen.

Renovation des Eigenheims

Für die Unterhaltskosten eines Eigenheims kann jährlich zwischen effektiven Kosten und Pauschalabzug (20 % des Eigenmietwerts oder Mietertrags) gewählt werden. Wenn Sie bereits wissen, dass die effektiven Kosten in der Höhe der Pauschale oder höher liegen, lohnt es sich weitere Unterhaltsarbeiten vorzuziehen, damit Sie im Folgejahr vom Pauschalabzug profitieren können. Planen Sie eine grössere Renovation, kann es sich lohnen die Kosten über mehrere Jahre zu verteilen. Bitte beachten Sie, dass Ausgaben für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen auch im Rahmen einer erstmaligen Installation abzugsfähige Aufwendungen darstellen.

Einzahlung Säule 3a

Sie können Einzahlungen in Ihre private Vorsorge, also die Säule 3a, bis zum gesetzlichen Maximum vom steuerbaren Einkommen abziehen. Der aktuelle Maximalbetrag beläuft sich auf CHF 6'883.– für Erwerbstätige mit Pensionskassenanschluss.

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